Wedding Cake × BF Super Auto #1
Wedding Cake Auto ist eine schnelle, kompakte Autoflower-Sorte (60% Indica / 40 % Sativa), die für ihr intensives Aroma und ihre ausgewogene, euphorische Wirkung bekannt ist. Entstanden aus der Kreuzung von Wedding Cake × BF Super Auto #1, vereint sie die Qualität des Originals mit der Schnelligkeit und Einfachheit moderner Autoflower-Genetik.
Die Pflanzen entwickeln eine stabile, kompakte Struktur mit dichten, harzreichen Blüten. Indoor erreicht Wedding Cake Auto eine Höhe von etwa 60-80 cm, während sie outdoor bis zu 100 cm groß werden kann. Dank ihrer unauffälligen Größe eignet sich die Sorte ideal für diskreten Anbau und kleinere Growflächen.
Der komplette Lebenszyklus beträgt nur rund 10 Wochen ab Keimung. Indoor sind Erträge von bis zu 450 g/m² möglich, während outdoor bis zu 120 g pro Pflanze erzielt werden können. Die Sorte ist pflegeleicht und damit sowohl für Einsteiger als auch für erfahrene Grower geeignet.
Aromatisch überzeugt Wedding Cake Auto mit einem süßen, komplexen Profil aus Zucker, Früchten, Zitrusnoten und Kiefer. Der Geschmack ist cremig-süß mit einem leicht frischen, harzigen Abgang.
Die Wirkung ist angenehm ausgewogen: Ein euphorisches, stimmungsaufhellenden Effekt setzt schnell ein und wird von einer sanften, körperlichen Entspannung begleitet. Mit einem THC-Gehalt von bis zu 19 % eignet sich Wedding Cake Auto sowohl für kreative Aktivitäten als auch für entspannte Abende.
Dank ihrer kurzen Entwicklungszeit, kompakten Größe und starken Aromen ist Wedding Cake Auto eine hervorragende Wahl für alle, die schnell hochwertige Blüten mit klassischem Dessert-Profil ernten möchten.
Die genannten Werte zu Höhe, Ertrag und Blütezeit sind Herstellerangaben und werden nur unter optimalen Anbaubedingungen erreicht.
Diese Cannabissamen von Royal Queen Seeds Wedding Cake Auto dienen ausschließlich zu Souvenir- und Sammlerzwecken sowie der Erhaltung und Sammlung genetischer Vielfalt.
Sie sind nicht zum illegalen oder unerlaubten Anbau und nicht zum Konsum bestimmt.
Ein Anbau ist ausschließlich dort zulässig, wo er nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich erlaubt ist.
Der Käufer bestätigt eigenverantwortlich, dass er das gesetzlich erforderliche Mindestalter (18 Jahre) erreicht hat, und übernimmt die volle Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung aller nationalen und lokalen Vorschriften seines Wohnsitzlandes.