Lowryder #1 x Old School Indica
Quick One ist die beliebte Wahl für alle, die es eilig haben. Diese autoflowering Sorte (Sativa 10% • Indica 60% • Ruderalis 30%) vereint die Stabilität von Lowryder #1 mit der entspannenden Wirkung und dem fruchtigen Geschmack einer klassischen Indica. In nur etwa 5-6 Wochen vom Samen bis zur Ernte liefert sie kompakte, produktive Pflanzen, die sowohl im Innen- als auch im Außenbereich überzeugen.
Die Buds verströmen ein fruchtiges Aroma mit zitrusartigen und erdigen Noten, das beim Rauchen sanft den Körper entspannt und den Geist beruhigt. Mit einem THC-Gehalt von rund 13 % erzeugt Quick One ein mildes, aber angenehmen körperlichen Effekt, das sich hervorragend für tagsüber oder für Einsteiger eignet.
Indoor erreicht Quick One eine Höhe von 50-60 cm und liefert einen Ertrag von 275-325 g/m². Outdoor wächst sie auf 60-100 cm und produziert 100-150 g pro Pflanze. Für den Freilandanbau sollte die Temperatur nicht unter 10 °C fallen, um stabile Pflanzen und zufriedenstellende Erträge zu gewährleisten.
Quick One ist unkompliziert, robust und eine gern gesehene Wahl für den heimischen Anbau, Guerilla-Projekte oder kleine Grow-Räume. Ihre schnelle Blütezeit und kompakte Größe machen sie zu einer autoflowering Sorte, die Geschwindigkeit, Aroma und entspannendes High perfekt kombiniert.
Die genannten Werte zu Höhe, Ertrag und Blütezeit sind Herstellerangaben und werden nur unter optimalen Anbaubedingungen erreicht.
Diese Cannabissamen von Royal Queen Seeds Quick One dienen ausschließlich zu Souvenir- und Sammlerzwecken sowie der Erhaltung und Sammlung genetischer Vielfalt.
Sie sind nicht zum illegalen oder unerlaubten Anbau und nicht zum Konsum bestimmt.
Ein Anbau ist ausschließlich dort zulässig, wo er nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich erlaubt ist.
Der Käufer bestätigt eigenverantwortlich, dass er das gesetzlich erforderliche Mindestalter (18 Jahre) erreicht hat, und übernimmt die volle Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung aller nationalen und lokalen Vorschriften seines Wohnsitzlandes.