Neville’s Haze x Cambodian und Laos
Arjan’s Ultra Haze #1 ist eine klassische Sativa-dominante Sorte (80 % Sativa x 20 % Indica) aus der Kreuzung von Neville’s Haze x Cambodian und Laos. Mit einem THC-Gehalt von etwa 21 % liefert sie ein starken, langanhaltenden Effekt, das sich eher langsam aufbaut und als typischer Creeper-Effekt bekannt ist.
Das Aroma ist komplex und vielschichtig. Die Blüten verströmen einen frischen, zitronigen und leicht kräuterigen Duft, kombiniert mit würzigen und leicht metallischen Haze-Noten. Zusätzlich kommen minzige und zitrische Nuancen zum Vorschein, die für ein intensives und ungewöhnliches Geschmacksprofil sorgen.
Die Wirkung ist typisch für starke Sativas. Sie beginnt langsam, entwickelt sich dann aber zu einem klaren, geistig aktiven High, das oft als introspektiv und meditativ beschrieben wird. Viele Nutzer empfinden sie als kreativ und gedankenanregend.
Beim Anbau wächst Arjan’s Ultra Haze #1 kräftig und entwickelt eine große Pflanze mit langen Seitentrieben. Indoor liegt die Blütezeit bei etwa 11-12 Wochen, mit möglichen Erträgen von bis zu 700 g/m². Die Pflanzen reagieren gut auf Trainingstechniken wie LST, um das Wachstum besser zu kontrollieren. Outdoor kann sie über 200 cm hoch werden und unter guten Bedingungen bis zu 1150 g pro Pflanze produzieren, mit einer Erntezeit Anfang November.
Die Buds sind lang, locker aufgebaut und mit vielen Pistillen sowie einer guten Schicht Trichome bedeckt, was der Sorte ihr typisches Haze-Aussehen verleiht.
Arjan’s Ultra Haze #1 ist eine klassische, preisgekrönte Sativa mit komplexem Aroma und starkem, meditativen Effekt.
Die genannten Werte zu Höhe, Ertrag und Blütezeit sind Herstellerangaben und werden nur unter optimalen Anbaubedingungen erreicht.
Diese Cannabissamen von Green House Seed Co. Arjan's Ultra Haze 1 dienen ausschließlich zu Souvenir- und Sammlerzwecken sowie der Erhaltung und Sammlung genetischer Vielfalt.
Sie sind nicht zum illegalen oder unerlaubten Anbau und nicht zum Konsum bestimmt.
Ein Anbau ist ausschließlich dort zulässig, wo er nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich erlaubt ist.
Der Käufer bestätigt eigenverantwortlich, dass er das gesetzlich erforderliche Mindestalter (18 Jahre) erreicht hat, und übernimmt die volle Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung aller nationalen und lokalen Vorschriften seines Wohnsitzlandes.