Y Griega Strain x Snowman Strain
Die Gary Payton von Barney’s Farm ist eine außergewöhnliche Hybridzüchtung aus Y Griega und Snowman, benannt nach der US-Basketballlegende. Diese Sorte hat sich schnell zu einem modernen Klassiker entwickelt – mehrfach preisgekrönt, mit einem unverwechselbaren Aroma, hoher Potenz und ausgewogenen Effekten, die sie zu einem Highlight für Kenner machen.
Mit einem THC-Gehalt von bis zu 27 % bietet Gary Payton ein intensives, aber harmonisches Erlebnis. Der Effekt beginnt mit einem energetischen, euphorischen Kopf-High, das Kreativität und Fokus fördert. Im weiteren Verlauf entfaltet sich eine sanfte körperliche Entspannung, die Stress und Spannungen löst, ohne zu ermüden – perfekt für gesellige Abende oder produktive Momente mit ruhiger Gelassenheit.
Ihr Aroma ist markant und komplex: eine Kombination aus würzigen Kräutern, Diesel und süßen Beerennoten, die in der Luft hängen bleibt. Der Geschmack spiegelt dieses Profil wider – erdig, leicht süß und würzig, mit einem kräftigen, vollmundigen Nachhall.
Auch optisch beeindruckt Gary Payton mit kompakten, dichten Buds, die in tiefen Grüntönen und Purpur schimmern, überzogen von einer dicken Schicht funkelnder Trichome. Im Anbau zeigt sie sich robust und produktiv: Indoor bleibt sie mit 80-110 cm kompakt und liefert dennoch 600-700 g/m². Outdoor kann sie bis zu 180 cm hoch werden und beeindruckende 1,5 kg pro Pflanze erreichen. Die Blütezeit beträgt 65-70 Tage, die Ernte erfolgt Mitte bis Ende Oktober.
Die genannten Werte zu Höhe, Ertrag und Blütezeit sind Herstellerangaben und werden nur unter optimalen Anbaubedingungen erreicht.
Diese Cannabissamen von Barneys Farm Gary Payton dienen ausschließlich zu Souvenir- und Sammlerzwecken sowie der Erhaltung und Sammlung genetischer Vielfalt.
Sie sind nicht zum illegalen oder unerlaubten Anbau und nicht zum Konsum bestimmt.
Ein Anbau ist ausschließlich dort zulässig, wo er nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich erlaubt ist.
Der Käufer bestätigt eigenverantwortlich, dass er das gesetzlich erforderliche Mindestalter (18 Jahre) erreicht hat, und übernimmt die volle Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung aller nationalen und lokalen Vorschriften seines Wohnsitzlandes.