Lemon Kush x Cherry Z
Cherry Poppers von Barneys Farm ist eine meisterhafte Kreuzung aus Lemon Kush und Cherry Z, die als ausgewogener Hybrid mit Sativa-Dominanz mit ihren satten 31 % THC Gehalt jeden Cannabis Freund begeistert. Schon beim Anblick der Blüten wird klar, dass diese Pflanze etwas Besonderes ist: lange, schlanke Buds, die dicht mit funkelnden Trichomen überzogen sind, während sich tiefrote Kirschnuancen elegant mit sattem Grün verbinden. Ihr Aussehen ist ein echter Blickfang, der die Premium-Gene dieser Sorte eindrucksvoll zur Geltung bringt.
Der Duft entfaltet eine verführerische Mischung aus süßen Kirschen, würzigen Beeren und cremigen Untertönen, die sofort die Sinne weckt und Lust auf den ersten Zug macht. Am Gaumen setzt sich das Erlebnis fort: intensive Kirschsüße trifft auf zarte Candy-Noten, fruchtige Citrus-Akzente und einen sanft-cremigen Abgang, der den Geschmack harmonisch abrundet.
Die Wirkung von Cherry Poppers ist ebenso ausgewogen wie ihr Erscheinungsbild. Sie liefert eine angenehme Kombination aus geistiger Klarheit, kreativer Energie und entspannter Gelassenheit, die sowohl für gesellige Momente als auch für fokussierte Aktivitäten perfekt geeignet ist. Jeder Zug eröffnet eine harmonische Balance von stimulierenden und beruhigenden Effekten, die den gesamten Körper durchziehen, ohne zu überwältigen.
Cherry Poppers verkörpert damit die perfekte Symbiose aus Optik, Aroma, Geschmack und Wirkung und ist ein Highlight für alle, die Qualität und Charakter gleichermaßen schätzen.
Indoor-Anbauhöhe 100-120cm und einen satten Ertrag von bis zu 650g/m². Die Blütezeit beträgt etwa 8-10 Wochen, outdoor-höhe der Pflanze ca. 200 cm und der Ertrag kann bis zu starken 2000g pro Pflanze betragen. Ernte von Ende September bis Mitte Oktober möglich.
Die genannten Werte zu Höhe, Ertrag und Blütezeit sind Herstellerangaben und werden nur unter optimalen Anbaubedingungen erreicht.
Diese Cannabissamen von Barneys Farm Cherry Poppers dienen ausschließlich zu Souvenir- und Sammlerzwecken sowie der Erhaltung und Sammlung genetischer Vielfalt.
Sie sind nicht zum illegalen oder unerlaubten Anbau und nicht zum Konsum bestimmt.
Ein Anbau ist ausschließlich dort zulässig, wo er nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich erlaubt ist.
Der Käufer bestätigt eigenverantwortlich, dass er das gesetzlich erforderliche Mindestalter (18 Jahre) erreicht hat, und übernimmt die volle Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung aller nationalen und lokalen Vorschriften seines Wohnsitzlandes.