Obama Kush x Nova OG
Sleepy Joe® ist eine feminisierte, indicadominierte Hybrid-Sorte aus der Kreuzung von Obama Kush und Nova OG. Diese Kombination vereint kompakte Wuchsstruktur, außergewöhnliche Harzproduktion und ein intensives Terpenprofil. Ziel der Selektion war eine besonders potente Genetik mit ausgeprägtem Aroma und stabiler Performance im Indoor- wie Outdoor-Anbau.
Mit einem THC-Gehalt von bis zu 34 % zählt Sleepy Joe® zu den sehr kraftvollen Indica-Hybriden. Die Wirkung setzt deutlich ein, beginnt mit einer euphorischen, leicht kreativen Note und entwickelt sich anschließend zu einer tiefen, körperbetonten Entspannung. Aufgrund ihrer Intensität richtet sie sich eher an erfahrene Nutzer.
Aromatisch zeigt Sleepy Joe® ein fruchtig-frisches Profil. Dominant sind süße Erdbeernoten, begleitet von saftiger Zitrone und einer dezenten, leicht würzigen Tiefe. Die Blüten sind groß, dicht und stark mit Trichomen überzogen. Während der Blüte entwickeln sich häufig violette bis fast dunkle Farbtöne, die von einer dicken Harzschicht bedeckt sind.
Im Indoor-Anbau erreicht Sleepy Joe® eine Höhe von etwa 90-130 cm und liefert Erträge von rund 500-550 g/m² bei einer Blütezeit von 8-9 Wochen. Im Freien kann sie 150-200 cm groß werden und unter optimalen Bedingungen etwa 600-700 g pro Pflanze produzieren. Die Sorte wächst buschig mit kräftigem Hauptstamm und stabilen Seitentrieben und reagiert sehr gut auf SOG sowie verschiedene Trainingstechniken. Auch im Freien liefert sie unter warmen, sonnigen Bedingungen starke Ergebnisse.
Sleepy Joe® steht für starke Indica-Genetik, hohe Harzproduktion und ein süß-fruchtiges Aromaprofil mit kraftvoller, lang anhaltender Wirkung.
Die genannten Werte zu Höhe, Ertrag und Blütezeit sind Herstellerangaben und werden nur unter optimalen Anbaubedingungen erreicht.
Diese Cannabissamen von Anesia Seeds Sleepy Joe® dienen ausschließlich zu Souvenir- und Sammlerzwecken sowie der Erhaltung und Sammlung genetischer Vielfalt.
Sie sind nicht zum illegalen oder unerlaubten Anbau und nicht zum Konsum bestimmt.
Ein Anbau ist ausschließlich dort zulässig, wo er nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich erlaubt ist.
Der Käufer bestätigt eigenverantwortlich, dass er das gesetzlich erforderliche Mindestalter (18 Jahre) erreicht hat, und übernimmt die volle Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung aller nationalen und lokalen Vorschriften seines Wohnsitzlandes.