Kosher Kush × OG Kush Auto
Sticky Queen Auto ist ein indica-dominierter Autoflower-Hybrid (60 % Indica × 35 % Sativa × 5 % Ruderalis), der die kräftigen Aromen von Kosher Kush mit der Zuverlässigkeit der legendären OG Kush vereint. Mit einem THC-Gehalt von bis zu 20 % liefert sie ein ausgewogenes High, das sowohl geistig erhebt als auch körperlich entspannt – ideal für jede Tageszeit.
Die Pflanzen entwickeln eine kompakte, harzreiche Struktur mit klebrigen Buds. Indoor erreichen Sticky Queen Auto Pflanzen 60-100 cm, während sie outdoor bis zu 140 cm groß werden können. Dank ihrer robusten Genetik ist die Sorte pflegeleicht und liefert sowohl drinnen als auch draußen zuverlässige Ergebnisse. Der Lebenszyklus beträgt 12-13 Wochen ab Keimung. Indoor sind Erträge von 325-375 g/m² möglich, während outdoor 100-150 g pro Pflanze erzielt werden können.
Aromatisch überzeugt Sticky Queen Auto mit einem komplexen Terpenprofil aus Zitrusfrüchten, Kiefer und einem Hauch würziger Noten. Der Rauch ist vollmundig, fruchtig-frisch und angenehm.
Die Wirkung setzt schnell ein: zunächst spürst du eine geistige Motivation und Euphorie, die von einer sanften körperlichen Entspannung begleitet wird. Diese Kombination macht Sticky Queen Auto ideal für kreative Aktivitäten, Entspannung oder ruhige Abende.
Mit ihrem hohen THC-Gehalt, der stabilen Genetik und den soliden Erträgen gehört Sticky Queen Auto zu den zuverlässigsten und aromatischsten Autoflower-Sorten für Grower jeder Erfahrungsstufe.
Die genannten Werte zu Höhe, Ertrag und Blütezeit sind Herstellerangaben und werden nur unter optimalen Anbaubedingungen erreicht.
Diese Cannabissamen von Royal Queen Seeds Sticky Queen Auto dienen ausschließlich zu Souvenir- und Sammlerzwecken sowie der Erhaltung und Sammlung genetischer Vielfalt.
Sie sind nicht zum illegalen oder unerlaubten Anbau und nicht zum Konsum bestimmt.
Ein Anbau ist ausschließlich dort zulässig, wo er nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich erlaubt ist.
Der Käufer bestätigt eigenverantwortlich, dass er das gesetzlich erforderliche Mindestalter (18 Jahre) erreicht hat, und übernimmt die volle Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung aller nationalen und lokalen Vorschriften seines Wohnsitzlandes.