Afghan x Kush
Special Kush #1 ist eine klassische, indica-dominierte Sorte (90 % Indica x 10 % Sativa), die ihren Ursprung in der Hindukusch-Region Afghanistans und Pakistans hat. Mit einem THC-Gehalt von bis zu 18 % bietet sie ein tief entspannendes, körperliches High, das perfekt für ruhige Abende und erholsame Momente ist.
Die Pflanzen entwickeln kompakte, harzreiche Blüten und eine robuste Struktur. Indoor erreichen Special Kush #1 Pflanzen eine Höhe von 80-120 cm, während sie outdoor unter optimalen Bedingungen über 3 Meter groß werden können. Die Sorte gedeiht besonders gut in gemäßigten bis warmen Klimazonen und liefert zuverlässige Ergebnisse.
Die Blütezeit beträgt 7-8 Wochen. Indoor sind Erträge von 475 g/m² möglich, während outdoor unter voller Sonne, mit ausreichend Dünger und Wasser, bis zu 550 g pro Pflanze geerntet werden können. Damit ist Special Kush #1 sowohl für Einsteiger als auch für erfahrene Grower eine lohnende Wahl.
Aromatisch überzeugt Special Kush #1 mit einem typischen haschischartigen Geschmack, erdig, würzig und vollmundig. Der Rauch ist weich, der Effekt intensiv entspannend, ohne den Geist zu sehr zu belasten.
Dank ihrer pflegeleichten Natur, hohen Anpassungsfähigkeit und stabilen Erträgen ist Special Kush #1 ein hervorragender Einstieg in die Welt der Indica-Hybriden.
Die genannten Werte zu Höhe, Ertrag und Blütezeit sind Herstellerangaben und werden nur unter optimalen Anbaubedingungen erreicht.
Diese Cannabissamen von Royal Queen Seeds Special Kush #1 dienen ausschließlich zu Souvenir- und Sammlerzwecken sowie der Erhaltung und Sammlung genetischer Vielfalt.
Sie sind nicht zum illegalen oder unerlaubten Anbau und nicht zum Konsum bestimmt.
Ein Anbau ist ausschließlich dort zulässig, wo er nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich erlaubt ist.
Der Käufer bestätigt eigenverantwortlich, dass er das gesetzlich erforderliche Mindestalter (18 Jahre) erreicht hat, und übernimmt die volle Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung aller nationalen und lokalen Vorschriften seines Wohnsitzlandes.