Feminisiert & autoflowering – verschiedene Genetiken
Der Autoflowering Mix ist die ideale Wahl für alle, die sich nicht auf eine einzelne Sorte festlegen möchten. Diese sorgfältig zusammengestellte Mischung vereint mehrere bewährte und moderne Autoflower-Genetiken und bietet maximale Vielfalt bei minimalem Aufwand.
Alle enthaltenen Samen sind feminisiert und selbstblühend, sodass keine Anpassung an Lichtzyklen nötig ist. Die Pflanzen starten automatisch in die Blüte und eignen sich sowohl für den Indoor- als auch für den Outdoor-Anbau. Dank ihrer kurzen Entwicklungszeit sind im Freien sogar mehrere Ernten pro Saison möglich.
Der Mix enthält eine abwechslungsreiche Auswahl bekannter Autoflower-Sorten wie Royal Jack Automatic, Royal Kush Automatic, Royal Bluematic, Diesel Automatic und Quick One. Diese Genetiken decken ein breites Spektrum an Indica- und Sativa-Anteilen, Wirkungen, Aromen und Wuchshöhen ab – von entspannend bis belebend, von fruchtig bis würzig.
Die meisten Pflanzen erreichen ihre Erntereife bereits nach 8-10 Wochen ab der Aussaat. Je nach Sorte variieren Höhe, Ertrag und Aroma, wodurch der Mix besonders spannend für Grower ist, die verschiedene Eigenschaften vergleichen oder einfach Abwechslung im Grow wünschen.
Der Autoflowering Mix ist pflegeleicht, platzsparend und daher sowohl für Einsteiger als auch für erfahrene Grower geeignet. Wer kurze Zyklen, unkomplizierten Anbau und genetische Vielfalt schätzt, trifft mit diesem Mix eine ausgezeichnete Wahl.
Die genannten Werte zu Höhe, Ertrag und Blütezeit sind Herstellerangaben und werden nur unter optimalen Anbaubedingungen erreicht.
Diese Cannabissamen von Royal Queen Seeds Auto Mix dienen ausschließlich zu Souvenir- und Sammlerzwecken sowie der Erhaltung und Sammlung genetischer Vielfalt.
Sie sind nicht zum illegalen oder unerlaubten Anbau und nicht zum Konsum bestimmt.
Ein Anbau ist ausschließlich dort zulässig, wo er nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich erlaubt ist.
Der Käufer bestätigt eigenverantwortlich, dass er das gesetzlich erforderliche Mindestalter (18 Jahre) erreicht hat, und übernimmt die volle Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung aller nationalen und lokalen Vorschriften seines Wohnsitzlandes.