Bubble Gum x Kush
Bubba Kush ist eine wahre Legende unter den Indica-Sorten und wurde 2010 mit dem 1. Platz beim Treating Yourself Medical Cup ausgezeichnet. Entstanden in den späten 1990er Jahren aus der Kreuzung der süßen Bubble Gum mit einer sorgfältig ausgewählten Kush, hat sich diese Sorte schnell einen Namen als Old-School-Klassiker gemacht. Sie überzeugt mit dichten, dunkel gefärbten Blüten, einem charakteristischen Aroma und einer starken, entspannenden Wirkung. Die Sorte ist bei Kennern und Growern gleichermaßen beliebt, die klassische Kush-Geschmäcker und eine tiefgehende körperliche Entspannung schätzen.
Bubba Kush vereint das süß-fruchtige Profil der Bubble Gum mit den erdigen, moschusartigen Nuancen der Kush, unterstützt von den dominanten Terpenen α-Pinen, α-Humulen und Linalool. Mit einem THC-Gehalt von 23,17 % sorgt sie für eine entspannende, körperlich stark ausgerichtete und lang anhaltende Wirkung, die gleichzeitig den Geist beruhigt und Momente der Ruhe besonders angenehm macht.
Unter guten Bedingungen und Temperaturen über 10°C erreicht Bubba Kush im Outdoor-Anbau eine Höhe von 140-160 cm und liefert Erträge von bis zu 1000 g pro Pflanze. Im Innenbereich bleibt die Pflanze kompakt und buschig und liefert in etwa 9 Wochen eine Ernte von bis zu 800 g/m². Die Blüten sind dicht, stark mit Trichomen überzogen und zeigen manchmal violette Farbtöne – ein echter Hingucker sowohl optisch als auch geschmacklich.
Die genannten Werte zu Höhe, Ertrag und Blütezeit sind Herstellerangaben und werden nur unter optimalen Anbaubedingungen erreicht.
Diese Cannabissamen von Green House Seed Co. Bubba Kush dienen ausschließlich zu Souvenir- und Sammlerzwecken sowie der Erhaltung und Sammlung genetischer Vielfalt.
Sie sind nicht zum illegalen oder unerlaubten Anbau und nicht zum Konsum bestimmt.
Ein Anbau ist ausschließlich dort zulässig, wo er nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich erlaubt ist.
Der Käufer bestätigt eigenverantwortlich, dass er das gesetzlich erforderliche Mindestalter (18 Jahre) erreicht hat, und übernimmt die volle Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung aller nationalen und lokalen Vorschriften seines Wohnsitzlandes.