Gorilla Glue #4 x BF Super Auto #1
Die Gorilla Glue Auto von Barneys Farm ist eine Indica-dominante Autoflower, die aus der Kreuzung von Gorilla Glue #4 und BF Super Auto #1 stammt. Sie vereint die legendäre Potenz und das markante Aroma der GG4 mit der Zuverlässigkeit und Schnelligkeit moderner Autoflower-Genetik.
Die Pflanzen entwickeln dichte, harzreiche Blüten mit engem Knotenabstand, die Indoor 80–100 cm hoch werden und 500–600 g/m² liefern. Outdoor erreichen sie 100–130 cm mit 230–300 g pro Pflanze. Die Blütezeit beträgt nur 70–75 Tage, sodass schnelle Ernten und mehrere Durchgänge pro Saison möglich sind.
Dank ihrer robusten Struktur reagieren die Pflanzen sehr gut auf sanfte Trainingsmethoden, wodurch Grower Struktur und Lichtverteilung optimieren können, um den Ertrag zu steigern, ohne das kurze Zeitfenster von der Aussaat bis zur Ernte zu verlängern.
Das Aroma ist erdig, cremig und würzig, mit markanten Kaffeenoten, die das Geschmackserlebnis abrunden und dem Strain einen unverwechselbaren Charakter verleihen. Die Wirkung ist stark und entspannend, erzeugt ein schweres Körpergefühl und gleichzeitig angenehme euphorische Klarheit.
Die Gorilla Glue Auto steht exemplarisch für die nächste Generation von Autoflowers: kompakt, leistungsstark, aromatisch komplex und mit beeindruckender Harzproduktion.
Die genannten Werte zu Höhe, Ertrag und Blütezeit sind Herstellerangaben und werden nur unter optimalen Anbaubedingungen erreicht.
Diese Cannabissamen von Barneys Farm Gorilla Glue Auto dienen ausschließlich zu Souvenir- und Sammlerzwecken sowie der Erhaltung und Sammlung genetischer Vielfalt.
Sie sind nicht zum illegalen oder unerlaubten Anbau und nicht zum Konsum bestimmt.
Ein Anbau ist ausschließlich dort zulässig, wo er nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich erlaubt ist.
Der Käufer bestätigt eigenverantwortlich, dass er das gesetzlich erforderliche Mindestalter (18 Jahre) erreicht hat, und übernimmt die volle Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung aller nationalen und lokalen Vorschriften seines Wohnsitzlandes.